- Gewicht: 1,05 kg
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | ||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt / Behälter einer ordungsgemäßen Verwertung zuführen. |